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Lehr, Stefan. Einstweiliger Rechtsschutz und Europäische Union - Nationaler einstweiliger Verwaltungsrechtsschutz im Widerstreit von Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht. Springer Berlin Heidelberg, 2012.

Stefan Lehr

Einstweiliger Rechtsschutz und Europäische Union

Nationaler einstweiliger Verwaltungsrechtsschutz im Widerstreit von Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht
  • Springer Berlin Heidelberg
  • 2012
  • Taschenbuch
  • 736 Seiten
  • ISBN 9783642638855

Die vorliegende U ntersuchung wurde im Sommersemester 1996 von der Juristischen Fakultat der Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg als Dis­ sertation angenommen. Mein Dank gilt zuallererst meinem verehrten Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, Richter des Bundesvedassungsgerichts a. D. Mit seiner steten Bereitschaft zum Gesprach einerseits und dem ge­ wahrten Freiraum bei Auswahl und Bearbeitung des Themas andererseits hat er mir verdeutlicht, was wissenschaftliche Freiheit bedeutet. Fur die zugige Abfassung des Zweitgutachtens schulde ich Herrn Prof. Dr. Rudiger Wolfrum Dank. Den beiden Vorgenannten sowie Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Abr. Frowein bin ich fur die Aufnahme der Arbeit in die Reihe der "Beitrage" des Max-Planck-Instituts fur auslandisches offentliches

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Recht und Vol­ kerrecht zu Dank verpflichtet. Mein Dank gilt ferner den Mitarbeitern des Heidelberger Max-Planck­ Instituts, insbesondere denen der Bibliothek. Besondere Erwahnung ver­ dienen schlie6lich Frau Angelika Schmidt und Frau Verena Soltau, die die Arbeit in die vorliegende Form gebracht haben. Entstanden ist die Arbeit im Rahmen des von Herrn Prof. Dr. Peter Hommelhoff geleiteten Graduiertenkollegs der Juristischen Fakultat der U niversitat Heidelberg. Besonders ihm als Sprecher, aber auch den ubrigen Leitern danke ich fur die von ihnen erfahrene Forderung. Stellvertretend fur alle Mit-Kollegiaten danke ich Bernhard Maluch. Ihm verdanke ich seit gemeinsamen Tubinger, Genfer und Heidelberger Tagen die Erfahrung wirklicher Freundschaft. Dr. Konstantinos Gogos, LL.M., Thessaloniki/Heidelberg hat das Ma­ nuskript kritisch durchgesehen, wofur ich mich bedanke.

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