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Albrecht, Grundei / Förster Albrecht (Hrsg.). Bauordnung für Berlin - vom 28. Februar 1985. KOMMENTAR mit Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften. Vieweg+Teubner Verlag, 1986.

Bauordnung für Berlin

vom 28. Februar 1985. KOMMENTAR mit Rechtsverordnungen und Ausführungsvorschriften
  • Vieweg+Teubner Verlag
  • 1986
  • Taschenbuch
  • 700 Seiten
  • ISBN 9783528088187
Herausgeber: Grundei Albrecht / Förster Albrecht

Der vorliegende Kommentar zur Bauordnung für Berlin vom 28. Februar 1985 (GVBI. S. 522) kann nur unter Vorbehalt als die 4. Auflage des Kommentars zur Bauordnung für Berlin vom 29. Juli 1966 (GVBI. S. 1175) bezeichnet werden, de­ ren Neufassungen vom 13. Februar 1971 (GVBI. S. 456) und vom 1. Juli 1979 (GVBI. S. 898) zu der 2. und 3. jeweils vollständig neu bearbeiteten Auflage des Kommentars Veranlassung gegeben hatten. Denn die BauO Bin 1985 ist ein grundlegend neues Gesetzgebungswerk. Sie hält sich weitgehend an die Mu­ sterbauordnung vom 11. Dezember 1981, die ihrerseits zur Vereinfachung, Beschleunigung und Verbilligung des Verfahrens und zur erleichterten Handha­ bung

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des materiellen Bauordnungsrechts mit einer großen Zahl von Änderungen und Neuregelungen aufwartete. Von den Verfassern des Kommentars zur Bauordnung für Belin 1979 sind zwei ausgeschieden: Herr Regierungsdirektor Ernst-Günter Pflug ist verstorben, Herr Senatsdirigent a. D. Prof. Hans Förster hat seine Mitarbeit aus gesundheitlichen Erwägungen einstellen müssen. Den beiden ausgeschiedenen Mitarbeitern, ins­ besondere Herrn Prof. Hans Förster, der als Begründer dieser Kommentarreihe mit seinem umfassenden und fundierten Wissen des Baurechts und seiner lang­ jährigen praktischen Betätigung auf diesem Gebiet dieses Werk außergewöhn­ lich gefördert hat, sei an dieser Stelle für die Mitarbeit herzlichst gedankt. Als neue Mitarbeiter konnten gewonnen werden: Herr Prof. Dr. Dieter Wilke, Or­ dinarius an der Freien Universität Berlin und Richter im Nebenamt am Oberver­ waltungsgericht Berlin sowie der Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Hans-Jürgen Dageförde, der seit 12 Jahren dem für Bausachen zuständigen 2. Senat angehört.

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