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Prof. Dr. Karl Winkler, Notar a. D., Honorarprofessor an der Universität München, ist erfahrener Praktiker auf den Gebieten des Erb- und des Testamentsvollstreckungsrechts. In zahlreichen Veröffentlichungen hat er sich als profunder Kenner und begabter Vermittler des gesamten Zivil- und Erbrechts erwiesen.