Lippert, Hans-Dieter. Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz ¿ RettAssG) vom 30. Juni 1989 (BGBI I S. 1384) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. September 1997 (BGBI I S. 2390). Springer Berlin Heidelberg, 1999.

Hans-Dieter Lippert

Rettungsassistentengesetz (RettAssG)

Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz ¿ RettAssG) vom 30. Juni 1989 (BGBI I S. 1384) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. September 1997 (BGBI I S. 2390)
  • Springer Berlin Heidelberg
  • 1999
  • Taschenbuch
  • 100 Seiten
  • ISBN 9783540654926

Die Problematik, zeitgerecht dem Stand des medizinischen Wissens entsprechende Ausbildungsvorhaben fUr die sogenannten Heilhilfsberufe zu schaffen, ist nicht neu. Einer der bekanntesten deutschen Chirurgen, Prof. Dieffenbach, Berlin, hat Ende des 19. lahrhunderts die zustandigen Behorden angeklagt, weil sie trotz aller Mahnungen kein Berufsbild ftir, wie es damals hieB, Krankenwarter schufen, nur weil es angeblich an Geld fehlte, sich daher kaum ttichtige Menschen fanden, einen solchen verant­ wortungsvollen Beruf wahrzunehmen, obwohl ohne sie der Fortschritt der Medizin gehemmt wurde. Mehr als 25 lahre muBtenwir gegen Unwissen, fadenscheinige Begrtindungen und unwahre Behauptungen ankampfen, bis end­ lich 1989 ein Berufsbild ftir Rettungsassistenten verabschiedet wurde. Genugtuung und Enttauschung lagen dicht

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beieinander, so dass wir kritisch formulierten: Der Gesetzgeber hat sich fUr eine Nulllosung, statt fUr eine Reform entschieden, er entwickelte neue Begriffe, statt notwendiger neuer Konzepte. Wir haben jetzt ein tiberholtes Verschulungskonzept, statt einer modernen qualitats­ orientierten Ausbildung zu einem Fachberuf im Gesundheits­ wesen. Wir haben dennoch Vorschlage formuliert, wie man das Beste aus unzureichenden Vorgaben machen konnte. Leider sind fast aBe Beteiligten, insbesondere die Lander und die Hilfs­ organisationen, einen sehr bequemen, daftir weniger effektiven Weg gegangen und haben die Ausbildung fast ausschlief31ich tiber VII die zu weit gefassten Ubergangsregelungen abgewickelt.

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