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Cookie akzeptierenKarl-Edmund Hemmer / Achim Wüst / Michael Tyroller
BGB AT II - Das Scheitern des Primäranspruchs
- Hemmer-Wuest
- 2023
- Taschenbuch
- ISBN 9783968382142
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der §§ 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten Unwirksamkeitsgründe, wie z. B. § 125 BGB, § 134 BGB, § 2302 BGB, richtig einzuordnen und je nach Fallfrage an der richtigen Stelle zu prüfen. So entfällt z. B. ein Kaufpreiszahlungsanspruch aus § 433 II BGB, wenn
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