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Cookie akzeptierenJasko Maslo
Struktur und Rechtsfolgen des § 20 StGB, dargestellt am Beispiel der krankhaften seelischen Störung
- GRIN Verlag
- 2018
- Taschenbuch
- 44 Seiten
- ISBN 9783668783553
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: Vollbefriedigend, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Quo vadis § 20 StGB? "Krankheit und Strafrecht" sind in keiner anderen strafrechtlichen Norm im Strafgesetzbuch (StGB) so eng verknüpft wie in den §§ 20, 21 StGB. Derjenige handelt ohne Schuld, "wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln". Aufgrund einer seelischen Störung kann also die Schuldunfähigkeit festgestellt werden. An keiner Stelle im StGB wird die Schuld definiert. Dafür spricht die gesetzliche Überschrift des § 20 StGB von Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen. Diese liegt unter den in der Norm genannten Voraussetzungen vor. Was beispielsweise unter einer krankhaften seelischen Störung oder Schwachsinn, der Unfähigkeit nach der Unrechtseinsicht zu
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