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Leichenöffnung Befund und Diagnose
- Springer Berlin Heidelberg
- 1956
- Taschenbuch
- 104 Seiten
- ISBN 9783662233689
Die neue Prüfungsordnung verlangt: "Der Kandidat muß sich befähigt zeigen, an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der drei Haupthöhlen auszuführen und den Befund sofort 1 niederzuschreiben . " Das klingt so, als würde der Gesetzgeber es als unbedingt notwendig ansehen, daß jeder approbierte Arzt im Stande sein müsse, eine Leichenöffnung kunstgerecht durch zuführen. Der Fach-Pathologe weiß, daß eine solche Forderung ebenso unerfüllbar ist, wie wenn man von jedem Arzt verlangte, er müsse im Stande sein, jederzeit einen Magen zu resezieren: der Arzt wird in beiden Fällen gut daran tun, sich an den Fachmann zu wenden. Die Forderung der Prüfungsordnung kann also kaum darauf abzielen, vom Studierenden ein Wissen und eine Fertigkeit zu verlangen, die sich nur in jahrelanger Übung, nicht aber in einem zweistündigen Semestralkolleg erwerben läßt- reicht doch
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