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Baltes, Christian. Die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen. GRIN Verlag, 2013.

Christian Baltes

Die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen

  • GRIN Verlag
  • 2013
  • Taschenbuch
  • 76 Seiten
  • ISBN 9783656443513

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Trend zum Outsourcing, dem Auslagern von Unternehmensbereichen, hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, führt er doch zur Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland. Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 enthält daher auch eine Neufassung des § 1 AStG, um diesen Sachverhalten gerecht zu werden. Die bis zur Reform geltende Geschäftschancentheorie wurde durch den Tatbestand der Funktionsverlagerung abgelöst. Diese Bemühungen des deutschen Gesetzgebers fügen sich in den Kontext der zunehmenden Bedeutung internationaler steuerlicher Einkunftsabgrenzung ein. Finanzbehörden der wichtigsten Industrieländer wenden internationalen Sachverhalten zunehmend erhöhte Aufmerksamkeit zu, die sich seit

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etwa zwei Jahrzehnten in gestiegenen Dokumentationsanforderungen für ausländische Engagements niederschlägt. So haben die Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten im deutschen Recht unter anderem in § 90 Abs. 3 AO Eingang gefunden. Derartige Einkunftsabgrenzungs- und Berichtigungsvorschriften sollen vermeiden, dass inländische Unternehmen vom deutschen Staat Subventionen für Forschung und Entwicklung beziehen oder Entwicklungskosten steuerlich geltend machen und anschließend die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Güter durch Einkunftsverlagerung nicht in Deutschland versteuern müssen. Baumhoff/Ditz/Greinert kritisieren das Vorgehen des Gesetzgebers als "eine Besitzstandsabsicherung für alle jemals in Deutschland getätigten Investitionen und die daraus resultierenden Immaterialpositionen". Die vorliegende Arbeit möchte sich vorrangig auf den Rechtsstand nach der Unternehmenssteuerreform konzentrieren. Dennoch soll auch die Geschäfts- chancentheorie nicht unbeachtet bleiben. Der Versuch des Gesetzgebers durch mancherlei Verordnungen und Verwalt

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