Akbarian, Goli-Schabnam / Christian Raetzke (Hrsg.). Strahlenschutzgesetz. StrlSchG - Mit Auszug aus der StrlSchV. Kommentar. C.H. Beck, 2025.

Strahlenschutzgesetz. StrlSchG

Mit Auszug aus der StrlSchV. Kommentar
  • C.H. Beck
  • 2025
  • Gebunden
  • 1198 Seiten
  • ISBN 9783406832970
Herausgeber: Goli-Schabnam Akbarian / Christian Raetzke

Zum WerkDas Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt umfassend den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Medizin, dem Betrieb von Anlagen, dem Notfallschutz oder im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität.Vorteile auf einen BlickUmfassende Kommentierung des Strahlenschutzgesetzes, das verschiedenste Sachverhalte betrifft, u.a.Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse,die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes,medizinischer und beruflicher Strahlenschutzdie Melde- und Informationspflichten,die Kommentierung der §§ 31 bis 42 StrSchV (Freigabe),der Notfallschutzder Schutz vor Radon.Zur NeuauflageAm 1. Juli 2025 treten die Regelungen des Medizinforschungsgesetzes in Kraft, die die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zur medizinischen Forschung (jetzige §§ 31 bis 37 StrlSchG) grundlegend novellieren.Des Weiteren wird die 2. Auflage dafür genutzt, die gegenwärtigen strahlenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen

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für die sogenannte Kernfusion zu skizzieren, der in der Zukunft großes Potential zur Energieerzeugung zugetraut wird.Im Bereich der Früherkennung von Krankheiten (§ 84 StrlSchG) sind seit Erscheinen der 1. Auflage die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung geändert und die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung neu verabschiedet worden.Wichtig für die Weiterentwicklung des Notfallschutzrechts ist der Erlass des Allgemeinen Notfallplans der Bundesregierung, der eine Reihe der Notfallschutzbestimmungen (§§ 92 bis 117 StrlSchG) konkretisiert.Schließlich berücksichtigt die 2. Auflage Urteile zum Strahlenschutzgesetz, die seit Erscheinen der 1. Auflage ergangen sind.ZielgruppeFür Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Juristinnen und Juristen in Justiz, Unternehmen und Behörden.

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