Steuerberatervergütungsverordnung
- Stollfuß Verlag
- 2025
- Taschenbuch
- 384 Seiten
- ISBN 9783083710141
Das ist Ihre Arbeit wert! – Neue Gebührensätze für Steuerberater ab Juli 2025 im praxisgerechten Überblick Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die fehlende Transparenz der Gebührenrechnung. Abrechnungssicherheit und Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez und Sebastian Orth
Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV und RVG Hinweise zu den für Steuerberater gem. §§ 17 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 40 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften mit den gültigen Gebührensätzen Verordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut (StBVV und RVG) Ab Juli 2025 gültige Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV) und Dezimalgebührenwerte (RVG) Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung Gebührenrechner (online) Das ist neu: Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatungsvergütungsverordnung erhöht zum 1.7.2025 in der StBVV die Wertgebühren um sechs Prozent und die mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa neun Prozent. Bei der Zeitgebühr wird die Berechnungseinheit von „je halber Stunde“ auf „je viertel Stunde“ und zugleich der mittlere Gebührensatz um neun Prozent angehoben. Zudem werden das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich werden aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden. Das Kosten- und Betreungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 erhöht zum 1.6.2025 die Wertgebühren nach dem RVG um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen. Die Autoren: Dr. Christoph Goez und Sebastian Orth sind ausgewiesene Kenner des Gebühren- und Berufsrechts nicht nur der Steuerberater, sondern auch der Rechtsanwälte. Dr. Christoph Goez ist Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht und Partner der Rechtanwaltskanzlei Alpmann Fröhlich in Münster und Vizepräsident des Deutschen Unternehmenssteuer Verbandes e.V. (DUV).
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